FAQ

 

Allgemeine Fragen:

1. Muss ich unbedingt einen Termin vereinbaren?

Ja, Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Termine ersparen Ihnen und uns die Zeit zu Warten. Hierfür rufen Sie uns einfach unter 08293/7070 an.

Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

2. Bis wann kann ich einen Termin absagen?

Bei uns können Sie bis 24 Stunden vor Terminbeginn Ihren Termin kostenlos absagen.

Da unsere Patienten feste Behandlungstermine erhalten, können wir die Wartezeit auf ein Minimum reduzieren. Wir bitten Sie deshalb darum, nur in dringenden Fällen abzusagen.

3. Muss ich etwas mitbringen?

Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:

 

  • Ihre Heilmittelversorgung (Rezept)
  • Ihre Versichertenkarte
  • Ihren Befreiungsausweis (falls vorhanden)
  • EC-Karte zum Begleichen der Rezeptgebühr
  • Zu jeder Behandlung ein frisches Badehandtuch
  • Tragen Sie sportlich, bequeme Kleidung
4. Bis wann muss ich zu meinem Termin erscheinen?

Bitte erscheinen Sie rechtzeitig, wenn möglich 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn bei uns in der Praxis.

Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes leider nicht nachgeholt werden.

Informationen für gesetzlich versicherte Patienten:

1. Behandeln Sie auch gesetzlich versicherte Patienten?

Unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Krankengymnastik.

2. Wie lange ist ein Rezept gültig?

Im Normalfall muss der Behandlungsbeginn innerhalb von 28  Tagen nach Rezeptdatum erfolgen. Besteht ein dringlicher Behandlungsbedarf (Entscheidung durch den verordnenden Arzt) muss innerhalb von 14 Tagen mit der Behandlung begonnen werden.

3. Warum musste ich mit meinem Rezept noch einmal zum Arzt?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.

Wir sind in der Rezeptprüfpflicht, das heißt wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden.

Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.

4. Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungen sein?

Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept in der Regel seine Gültigkeit.

5. Wie lange dauert eine physiotherapeutische Behandlung?

Eine Behandlungseinheit dauert bei uns 20 Minuten. Die Physiotherapieeinheit beträgt ca. 15 Minuten, 5 Minuten sind der Organisation und Dokumentation gewidmet.

 

Ihr Vorteil bei uns: Bei Ihrem ersten Termin schenken wir Ihnen 20 Minuten Behandlungszeit, damit Ihr behandelnder Physiotherapeut eine ausführliche Befundung durchführen kann.

 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, 20 Minuten zusätzliche Behandlungszeit mit dem Therapeuten zu buchen. Somit kann sich Ihr Therapeut länger, sowie intensiver um Sie kümmern.

6. Warum wird eine Rezeptgebühr/Eigenbeteiligung fällig?

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung/Rezeptgebühr einziehen, die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

7. Wie hoch ist die Rezeptgebühr?

Die Zuzahlung berechnet sich wie folgt:

 

10,00 Euro pro Verordnung

+ 10% des gesamten Behandlungspreises

 

Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu begleichen.

8. Ich bin von der Zuzahlung befreit. Was muss ich tun?

Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.

Informationen für Privatpatienten:

1. Behandeln Sie auch Privatpatienten?

Ja.

2. Wie läuft das mit der Honorarvereinbarung ab?

Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.

 

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

3. Muss ich ggf. selber was dazu zahlen?

Sie sollten vor dem Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.

4. Wie kann ich die Behandlung mit meiner privaten Krankenversicherung abrechnen?

Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.

5. Wie sind die Preise für Privatpatienten?

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.

 

Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

Jetzt kostenlos Beratungsgespräch für Ihr Ernährungscoaching vereinbaren!
Wir helfen gerne weiter.
=